
Anerkennungszulage für Ausbildungs- und Lehrlokführer
GDL: Anerkennungszulage für Ausbildungs- und Lehrlokführer
Mit der Gewährung einer Anerkennungszulage für Ausbildungs- und Lehrlokführer, die diese Tätigkeit nicht nur vorübergehend ausüben, honorierte die DB in der Vergangenheit die zusätzlichen Belastungen im stressigen Ausbildungsgeschäft. Die Anerkennungszulage wurde jeweils für ein halbes Jahr, letztmalig am 31. Juli 2021 als Einmalzahlung gewährt.
Die GDL begrüßte 2019 die Einführung der Zulage, bemängelte aber gleichzeitig die befristete Gewährung. Mit Blick auf die demografische Entwicklung bei der DB musste bereits damals jedem klar gewesen sein, dass der Bedarf an Ausbildung steigen wird. Heute wissen wir, dass die zwingend erforderliche Kapazität an einsetzbaren Lokomotivführern noch lange nicht erreicht ist.
Um auch zukünftig motivierte und engagierte Ausbildungs- und Lehrlokführer für die Herausforderungen im Ausbildungsgeschäft begeistern zu können, muss die Anerkennungszulage zwingend wieder eingeführt werden. Es gilt nicht nur, die Belastungen im Ausbildungsgeschäft zu honorieren. Vielmehr müssen alle unbesetzten Arbeitsplätze im Lokfahrdienst endlich mit gut ausgebildeten Lokomotivführern besetzt werden.
Am Ende des Tages haben alle etwas davon, denn die Lokomotivführer stehen für den sicheren, zuverlässigen Verkehr auf der Schiene.
___________________ Bildquellen:

