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Nichts Neues beim GBR von DB Cargo

Anfang März fand die jährliche zweitägige Betriebsräteversammlung des Gesamtbetriebsrats (GBR) der DB Cargo AG statt. Dazu sind seit Jahren alle Betriebsausschussmitglieder der Wahlbetriebe einzuladen.

Das Abendessen nimmt gewöhnlich auch der Vorstand des Unternehmens mit mehreren Vertretern zum Anlass, Kontakte zu pflegen. Dazu besuchen diese Führungskräfte auch die verschiedenen Tische, um mit den Betriebsräten zu sprechen. Wir als GDLer waren nicht böse, dass die Damen und Herren für den Besuch an GDL-Tischen keine Zeit fanden. Frühere Vorstandsmitglieder hatten mehr Anstand und weniger Berührungsängste.

In der Diskussionsrunde im Rahmen der Betriebsräteversammlung setzt sich die gemeinsame Vorgehensweise von Arbeitgeber und GBR fort. Schriftliche Wortmeldungen von GDL-Betriebsräten werden zwar vom GBR entgegengenommen, aber nicht aufgerufen. Die später eingereichten Wortmeldungen von evg- Betriebsräten kommen natürlich dran. So sieht wohl Demokratie und Koalitionsfreiheit bei DB Cargo aus!?

Übrigens: Von mehreren evg-Betriebsräten wird in der Diskussion beklagt, dass Personalmangel und kurzfristige Schichtänderungen die Belegschaft belasten. Die Regelungen der GDL-Tarifverträge zur Monats- und Wochenplanung würden in genau diesen Fällen entlasten – jedenfalls dort, wo sie zur Anwendung kommen. Aber genau diese Tarifregelungen werden von der evg abgelehnt. Das Jammern vor dem Vorstand über die Belastung der Beschäftigten im Eisenbahnbetrieb gleicht demnach einer Scheindiskussion. Der Vorstand stimmt dem Gejammer zwar zu, sieht sich jedoch außerstande für Abhilfe zu sorgen.

Die Lösung liegt offensichtlich nur bei der GDL und ihren Tarifverträgen. Was spricht also dagegen, diese wieder in allen Betrieben zur Anwendung zu bringen?



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