Deutsche Bahn,  Tarifpolitik

GDL-Betriebsräte decken fehlerhafte Anwendung beim Zusatzurlaub für Nachtarbeit auf!

Offenkundig ist es im Bereich der evg-Tarifverträge sowie im Bereich des EVU FZITV AGV MOVE GDL und des TVA AGV MOVE GDL zu einer fehlerhaften Anwendung bei der Übertragung der Stunden für den Zusatzurlaub für Nachtarbeit (ZUS) zum Jahreswechsel gekommen. Doch dank der kompetenten Arbeit der GDL-Betriebsräte im DB-Konzern konnte wohl Schlimmeres verhindert werden!

Fälschlicherweise wurden die Stunden, welche noch nicht den notwendigen Schwellenwert überschritten haben, nicht in das Jahr 2023 transferiert. Käme der Arbeitgeber damit durch, würde den betroffenen Arbeitnehmern die Möglichkeit genommen, bis Ende Februar mit geleisteter Nachtarbeit einen weiteren Tag zu erwirtschaften. Das Problem scheint nach derzeitiger Kenntnis eine fehlerhafte Einstellung in den Systemen der DB zu sein.

Die GDL-Betriebsräte werden die Arbeitgeber – sofern nicht ohnehin schon geschehen – unverzüglich auffordern, die korrekte Anwendung der tarifvertraglichen Regelung zu überprüfen und den Fehler zu korrigieren. Wir empfehlen darüber hinaus allen betroffenen Arbeitnehmern ausdrücklich, ihre Personalverwendungsnachweise (PVNM) der Monate Dezember 2022 und Januar 2023 daraufhin zu überprüfen und die Ansprüche im Rahmen der Ausschlussfrist umgehend geltend zu machen. Die Frist hierfür endet im Juli 2023.

Hiermit wird wieder einmal klar erkennbar, dass es die GDL ist, die sich nachhaltig für die Belange aller Eisenbahnerinnen und Eisenbahner im DB-Konzern einsetzt!



___________________

Bildquellen:

GDL Köln Hbf WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner