
Erneut: Offene Diskriminierung von GDL-Mitgliedern?
Die DB hat gegenüber dem FairnessPlan e.V am Arbeitsgericht Frankfurt ein Auszahlungsverbot erwirkt, Leistungen an alle GDL-Mitglieder im DB-Konzern auszukehren. Nun kursieren in den sozialen Medien Verlautbarungen der evg, denen zufolge genau dieses Arbeitsgericht entschieden hat, dass der Fonds soziale Sicherung die Leistungen für seine Mitglieder weiterhin in allen Betrieben auszahlen darf.
Für die GDL und ihre Mitglieder ist es unverständlich, wenn das gleiche Arbeitsgericht zum selben Thema solch unterschiedliche Urteile fällt. Was haben wir davon zu halten?
- Es liegt noch keine schriftliche Urteilsbegründung vor. Diese muss abgewartet und genau geprüft werden.
- Wenn das Arbeitsgericht das Urteil so gefällt hat, bleibt die Frage offen, ob es rechtkräftig wird.
Aus Sicht der GDL wird der Arbeitgeber DB AG, wenn er sich nicht vollends tendenziös verhält und als Steigbügelhalter der evg dienen will, gar nicht anders können, als gegen dieses Urteil Berufung einzulegen. Aber auch ein anderes Verhalten wäre denkbar, da die DB nur ein Verfahren ernsthaft getrieben hat – das Verfahren gegen GDL-Mitglieder und den FairnessPlan e.V. Ob also auf Arbeitgeberseite überhaupt noch ein Funken Redlichkeit besteht, oder die Maske vollends fällt – das werden wir zeitnah sehen.
Eine Anfrage dazu an den Arbeitgeber läuft. Bis Freitag fordern wir Antwort. Außerdem haben wir eine Prüfung der neuen Rechtslage eingeleitet. Eine Ungleichbehandlung wäre eine weitere und ganz klare Diskriminierung der GDL-Mitglieder, die wir nicht zulassen werden. Fakt ist und bleibt: ALLE GDL- Mitglieder haben einen berechtigten Anspruch auf die Sozialleistungen des FairnessPlan e.V.
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