Vetrag über Altersteilzeit mit Brille
Aushang,  Deutsche Bahn,  GDL aktuell

Besondere Teilzeit im Alter bis 2023

Mit dem Tarifabschluss 2021 hat die GDL auch eine Regelung für die Gewährung der Reduzierung der Jahresarbeitszeit zur Entlastung älterer Arbeitnehmer, vulgo Besondere Teilzeit im Alter, bis Dezember 2023 vereinbart. Diese Regelung trat unter bestimmten Bedingungen in Kraft.

Wie es bei der DB schon selbstverständlich angesehen werden muss, hat der Arbeitgeber nicht von sich aus die GDL informiert und seine Pflichten erfüllt. Erst nach Aufforderung der GDL war der Arbeitgeber bereit, diesen nachzukommen. Das aber tat er zumindest mal ohne Ausflüchte, woran wir uns aber besser nicht gewöhnen.

Der Arbeitgeber wird die Regelung zur Besonderen Teilzeit im Alter nun auf Antrag des Arbeitnehmers anwenden, wenn das 59. Lebensjahr bis 31. Dezember 2023 vollendet wird und die übrigen Anspruchsvoraussetzungen ebenfalls erfüllt sind. Diese sind und müssen zudem vorliegen:

  • insgesamt mindestens 20 Jahre (ggf. auch unterbrochen) Betriebszugehörigkeit,
  • wovon zum Zeitpunkt der Beantragung mindestens eine ununterbrochene Betriebszugehörigkeit von zehn Jahren notwendig ist
  • mindestens zehn Jahre in Wechselschicht, regelmäßiger Nachtarbeit oder RufbereitschaftDer Arbeitgeberverband MOVE wird außerdem seine Mitglieds- unternehmen darüber informieren. Sollte aber dennoch ein An- trag abgelehnt werden, bitten wir um Information an die GDL, möglichst unter Beifügung des Ablehnungsschreibens.



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