
Gesetzentwurf zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung gebilligt
Wie bereits angekündigt, hat das Bundeskabinett am 13. Juli 2023 den Gesetzentwurf zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung beschlossen. Damit hat die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses des öffentlichen Dienstes (TVöD) auf die Bundesbeamten eine entscheidende Hürde genommen. Im nächsten Schritt folgt nun das entsprechende Gesetzgebungsverfahren, das voraussichtlich zum Jahresende die parlamentarischen Gremien durchlaufen haben wird.
Vorbehaltlich der gesetzlichen Regelung hat das Kabinett die Gewährung von Abschlagszahlungen zur Kompensation der stark gestiegenen Lebenshaltungskosten beschlossen, deren Auszahlung voraussichtlich mit den September- oder Oktoberbezügen erfolgen wird.
- Besoldungs- und Versorgungsempfänger erhalten einen steuerfreien Inflationsausgleich für den Monat Juni 2023 von 1.240 Euro und für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 eine ebenfalls steuerfreie monatliche Sonderzahlung von jeweils 220 Euro.
- Anhebung der Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge ab dem 1. März 2024 um einen Sockelbetrag in Höhe von 200 Euro und danach zusätzlich um 5,5 Prozent linear. Hiervon wird letztmalig die Versorgungsrücklage von 0,2 Prozent in Abzug gebracht.
- Versorgungsempfänger erhalten die jeweiligen Beträge in Abhängigkeit des jeweils maßgeblichen Ruhegehalts- und Anteilssatzes gewährt, wie dies auch bei in der Vergangenheit gewährten Einmalzahlungen der Fall war.
- Anhebung des Familienzuschlags sowie der Amtszulagen um 11,3 Prozent
- Anpassung der Wechselschichtzulagen
- Die Regelungen zur Altersteilzeit und des sogenanntenFaltermodells wurden nicht verlängert.
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