
Besoldungs- und Versorgungsanpassung
Bereits während der Tarifverhandlungen für den Öffentlichen Dienst hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser die zeit- und wirkungsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses des Öffentlichen Dienstes vom 22. April 2023 für die Beamten des Bundes in Aussicht gestellt.
Bei dem nun vorgelegten Entwurf des Besoldungs- und Versorgungsgesetzes sind folgende Zahlungen und Erhöhungen vorgesehen:
- Besoldungs- und Versorgungsempfänger erhalten einen Inflationsausgleich. Dies sind für den Monat Juni 2023 einmalig 1.240 Euro und für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 eine monatliche Sonderzahlung in Höhe von 220 Euro.
- Anhebung der Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge ab dem 1. März 2024 um einen Sockelbetrag in Höhe von 200 Euro und danach zusätzlich um 5,3 Prozent linear. (5,5 Prozent abzüglich 0,2 Prozent Versorgungsrücklage).
- Versorgungsempfänger erhalten die jeweiligen Beträge in Abhängigkeit des jeweils maßgeblichen Ruhegehalts- und Anteilssatzes gewährt, wie dies auch bei in der Vergangenheit gewährten Einmalzahlungen der Fall war.
- Anhebung des Familienzuschlags sowie der Amtszulagen um 11,3 Prozent.
- Anpassung der Wechselschichtzulagen.
- Die Regelungen zur Altersteilzeit und zum sogenannten Faltermodell wurden nicht verlängert. Die Umsetzung und Sicherstellung einer amtsangemessenen Besoldung und Versorgung auf Grund der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung und kann zu einer weiteren Anhebung der Bezüge führen.Der nunmehr vorliegende Gesetzesentwurf soll noch vor der Sommerpause spätestens am 12. Juli 2023 im Kabinett beschlossen werden.
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