
Versagen des Betriebsrats
Die Betriebsratsmehrheit verzögert weiterhin die Neuwahlen und riskiert somit betriebsratslose Zeit!
Die GDL Fraktion hat aufgrund der eindeutigen Urteile des Arbeitsgerichtes Köln und des Landesarbeitsgerichtes Köln zur Unwirksamkeit der Betriebsratswahlen 2022 folgende Anträge zur Betriebsratssitzung am 18.07.2023 eingereicht:
- Rücktritt des Betriebsrates gemäß §13 Abs. 2 BetrVG
- Bildung eines Wahlvorstandes zur Einleitung der Neuwahlen
Diese Beschlüsse sind dringend notwendig um keine weitere Zeit zu verlieren. Denn wenn die Urteile rechtskräftig werden, droht unseren Mitarbeitern in unserem Betrieb eine betriebsratslose Zeit. Deswegen sollte ein gewissenhafter Betriebsrat keinerlei Zeit verlieren. Aber hier in Köln läuft es eben anders….
„Et kütt wie es kütt“ oder „Et hät noch immer joot gejange“ scheint hier das Motto der BR-Mehrheit zu sein.
Wir als GDL Fraktion sehen das anders. Es darf keine Zeit verbummelt werden, die später nicht mehr zu retten ist.
Ein gewissenhafter BR würde alles tun um zu verhindern dass der Arbeitgeber ganz ohne die Kontrolle und Mitbestimmung eines vorhandenen Betriebsrates einfach Kollegen kündigen, versetzen oder umgruppieren, Dienstpläne umschmeißen, Schichten verlängern, Ausbildung vergeben oder nicht vergeben kann. Ohne einen BR hat der Arbeitgeber freie Hand!
Die GDL Fraktion ist seit Monaten auf die Neuwahl vorbereitet. Andere scheinen überrascht zu sein und das Urteil der Gerichte nicht akzeptieren zu wollen.
Aber „Wat soll dä Kwatsch“? Die Wahl war falsch und das ist gerichtlich festgestellt! Also jetzt endlich Neuwahlen für alle!
Gemeinsam sind wir stark! Eure GDL Fraktion
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